Die wichtigsten Begriffe rund um die IHK-Wahl 2023
In den Wählerlisten werden die Wahlberechtigten getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken aufgestellt. Die Wählerlisten können in der Zeit vom 8. bis 17. Mai 2023 durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten in der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, Neuer Graben 38, Osnabrück, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr, Freitag 07:30 – 15:00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Außerdem erteilt der Wahlbeauftragte schriftlich oder telefonisch (0541 353-355) Auskunft über Eintragungen in die Wählerlisten.
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis drei Tage vor dem Ende der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der vorgenannten Antrags- bzw. Einspruchsfrist (also nach dem 24. Mai 2023) entstanden ist.
Siehe Wahlbekanntmachungen.
Die IHK-Wahl findet erstmals in kombinierter Form als Online- und als Briefwahl statt.
Die Ergebnisse finden Sie ab dem 29. September 2023 auf der IHK-Wahlwebeseite unter www.ihk-wahl2023.de sowie auf der IHK-Internetseite unter „Bekanntmachungen“.
In der IHK-Zeitschrift „ihk-magazin“ werden die Ergebnisse zudem in der Novemberausgabe 2023 veröffentlicht.
Das Wahlgeheimnis ist bei der Online- und bei der Briefwahl sichergestellt: Bei der Onlinewahl wird die abgegebene Stimme in der elektronischen Wahlurne anonymisiert gespeichert. Die elektronische Wahlurne und die elektronischen Wählerlisten werden hierzu auf getrennten Servern gespeichert. Die Anmeldung am Wahlsystem, die Auswahl und Abgabe der Stimme sowie persönliche Informationen und IP-Adressen werden nicht protokolliert. Bei der Briefwahl übersenden die Wählerinnen oder Wähler den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag in einem Wahlbriefumschlag an die IHK.
Jede wahlberechtigte Unternehmerin und jeder wahlberechtigte Unternehmer kann in ihrer bzw. seiner Wahlgruppe und ihrem bzw. seinem Wahlbezirk für die Vollversammlung kandidieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung werden also nicht von der IHK aufgestellt, sondern von den IHK-Mitgliedern selbst. Jedes wahlberechtigte Unternehmen hat damit die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag einzureichen.
Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk ergibt die Kandidatenliste. Jede Kandidatenliste soll mindestens eine Kandidatin oder einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind.
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers beizufügen, dass sie oder er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr oder ihm keine Tatsachen bekannt sind, die ihre oder seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.
In den Kandidatenlisten, die sich aus den gültigen Wahlvorschlägen ergeben, wird zusätzlich Platz für ein optionales Porträtfoto vorgesehen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist eingeladen, ein Foto dafür im JPG- oder PNG-Format und eine Einwilligungserklärung dem Wahlvorschlag beizufügen bzw. dem Wahlausschuss zu übermitteln.
Details zur Wählbarkeit und zu den Anforderungen an die Wahlvorschläge entnehmen Sie der IHK-Wahlordnung, §§ 5 und 12, sowie der Bekanntmachung vom 21. März 2023, die insbesondere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl, zur Wahlberechtigung, zur Wählbarkeit und Wahlvorschlägen sowie zu Terminen und Fristen enthält.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge abschließend und macht die Kandidatenlisten mit folgenden Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten bekannt: Familienname, Vorname, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und ggf. einem Porträtfoto. Sofern kein Foto zur Verfügung gestellt wird, wird ein Silhouetten-Symbol genutzt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden außerdem auf der IHK-Wahlwebseite unter www.ihk-wahl2023.de sowie zusätzlich in der Septemberausgabe des „ihk-magazin“ vorgestellt.
Der Stimmzettel enthält die Kandidatenliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Stimmenhäufung auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist nicht zulässig.
Die Vollversammlung, das sogenannte Parlament der Wirtschaft, bestimmt die Eckwerte der IHK-Arbeit, wählt das Präsidium und die Hauptgeschäftsführung, beruft die Fach- und Regionalausschüsse und beschließt Beiträge und Ausgaben. Sie beschließt in allen Angelegenheiten, die für die regionale Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Das Mandat in der Vollversammlung ist ehrenamtlich. Das Gremium trifft sich in der Regel dreimal im Jahr. Ansehen und Erfolg der IHK-Arbeit hängen wesentlich von der Kompetenz und dem Engagement der Mitglieder der IHK-Vollversammlung ab. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten die Gesamtheit der IHK-Mitglieder, sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.
Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte zur Durchführung jeder unmittelbaren Wahl einen
Wahlausschuss, der aus sechs Mitgliedern besteht. Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte eine
Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
Der Wahlausschuss bestimmt insbesondere den Wahltermin, prüft die Wahlvorschläge abschließend, macht die Kandidatenlisten bekannt und stellt das Wahlergebnis fest.
Wählbar zur Vollversammlung sind natürliche Personen, die das IHK-Wahlrecht ausüben können und entweder selbst IHK-zugehörig sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch Prokuristinnen und Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zughörigen. Jedes Unternehmen darf nur einmal in der Vollversammlung vertreten sein. Wählbar sind nur natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind. Nicht wählbar sind Personen, die keine öffentlichen Ämter bekleiden und keine Rechte aus öffentlichen Wahlen erlangen dürfen.
Die offiziellen Wahlbekanntmachungen des Wahlausschusses werden auf der IHK-Internetseite vorgenommen. Zusätzlich werden diese Informationen unter „Wahlbekanntmachungen“ auf der IHK-Wahlwebseite sowie in der Novemberausgabe des „ihk-magazin“ veröffentlicht.
Die Wahlunterlagen werden Ende August 2023 an die Wahlberechtigten versendet. Das Ende der Wahlfrist, also der Zeitpunkt, an dem die Stimmen in der IHK vorliegen oder auf dem Wahlserver gespeichert sein müssen, ist Montag, 25. September 2023, 18:00 Uhr.
Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der Wirtschaft im IHK-Bezirk sein. Die IHK-Zugehörigen werden daher zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Branchen in acht verschiedene Wahlgruppen sowie in Wahlbezirke eingeteilt. Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Wahlgruppe ist die Branchen-Angabe in der Gewerbeanmeldung bzw. der Unternehmensgegenstand im Handelsregister. Dementsprechend wird das Unternehmen in die Wählerliste aufgenommen.
Die Auslegung der Wählerlisten erfolgt vom 8. Mai 2023 bis zum 17. Mai 2023. Durch Einsichtnahme in die Wählerliste kann das Unternehmen vor der Wahl die Richtigkeit der Eintragung überprüfen und ggf. eine Änderung vornehmen lassen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. der Frist zum Antrag auf Wechsel in eine Wahlgruppe bzw. einen anderen Wahlbezirk (24. Mai 2023) sind Sie in Ihrer Wahlgruppe verbindlich gelistet. Sollte Ihre Einordnung nicht (mehr) zutreffen, bitten wir auch nach Ablauf der Frist um Nachricht, damit wir für die nächste Wahl Ihre Zuordnung ändern können.
In den Wählerlisten werden die Wahlberechtigten getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken aufgestellt. Die Wählerlisten für die einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirke können in der Zeit vom 8. bis 17. Mai 2023 durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten in der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, Neuer Graben 38, Osnabrück, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr, Freitag 07:30 – 15:00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Außerdem erteilt der Wahlbeauftragte schriftlich oder telefonisch (0541 353-355) Auskunft über Eintragungen in die Wählerlisten.
Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreterinnen und Vertreter wählbar. Die Wählerlisten legen auch fest, für welche Wahlgruppe für welchen Wahlbezirk das Wahlrecht und die Wählbarkeit bestehen.
Die Wahlunterlagen (mit den Brief- und Onlinewahlunterlagen ) werden Ende August 2023 an die Wahlberechtigten versendet.
Satzung über die Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung, die von der Vollversammlung verabschiedet worden ist. Darin sind insbesondere die Anzahl der Sitze, die Sitzverteilung, das aktive und passive Wahlrecht der IHK-Mitglieder sowie die Durchführung der Wahlen und die Aufgaben des Wahlausschusses geregelt.
Zeitraum, für den die Vollversammlung gewählt wird. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zur Vollversammlung werden von den IHK-Zugehörigen selbst vorgeschlagen. Wahlvorschläge konnten bis zum 14. Juni 2023 eingereicht werden.
Wahlvorschläge müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Außerdem ist eine Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers beizufügen, dass sie oder er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr oder ihm keine Tatsachen bekannt sind, die ihre oder seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim ausschließen (Bewerber-Erklärung).
Details zur Wählbarkeit und zu den Anforderungen an die Wahlvorschläge entnehmen Sie der IHK-Wahlordnung, §§ 5 und 12, sowie der Bekanntmachung vom 21. März 2023, die insbesondere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl, zur Wahlberechtigung, zur Wählbarkeit und Wahlvorschlägen sowie zu Terminen und Fristen enthält.
Für jede IHK-Zugehörige oder jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl stellen. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag möglich).
Details zur Wählbarkeit und zu den Anforderungen an die Wahlvorschläge entnehmen Sie der IHK-Wahlordnung, §§ 5 und 12, sowie der Bekanntmachung vom 21. März 2023, die insbesondere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl, zur Wahlberechtigung, zur Wählbarkeit und Wahlvorschlägen sowie zu Terminen und Fristen enthält.