Häufige Fragen zur Wahl der IHK-Vollversammlung
Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes von den IHK-zugehörigen Unternehmen gewählt. Jedes Unternehmen hat eine Stimme, unabhängig von seiner Größe. Nähere Einzelheiten zur Wahl regelt die von der Vollversammlung beschlossene Wahlordnung der IHK.
Die IHK-Vollversammlung entscheidet mit, wenn es um den Wirtschaftsstandort geht. Von Anfang September bis zum 25. September 2023, 18:00 Uhr, wird dieses oberste Gremium der regionalen Wirtschaft für die Wahlperiode 2024 bis 2028 neu gewählt.
Als Parlament der regionalen Wirtschaft bestimmt die Vollversammlung die Eckwerte der IHK-Arbeit, wählt das Präsidium und die Hauptgeschäftsführung, beruft die Fach- und Regionalausschüsse und beschließt Beiträge und Ausgaben. Sie beschließt in allen Angelegenheiten, die für die regionale Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Das Mandat in der Vollversammlung ist ehrenamtlich. Das Gremium trifft sich in der Regel dreimal im Jahr. Ansehen und Erfolg der IHK-Arbeit hängen wesentlich von der Kompetenz und dem Engagement der Mitglieder der IHK-Vollversammlung ab. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten die Gesamtheit der IHK-Mitglieder, sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.
Nach der Wahlordnung hat die Vollversammlung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim 70 direkt gewählte Mitglieder. Die Sitze werden auf insgesamt 8 Wahlgruppen und zusätzlich regional auf Wahlbezirke verteilt. Dadurch wird erreicht, dass die Zusammensetzung der Vollversammlung ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaftsstruktur ist.
Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitglieder, die in den festgestellten Wählerlisten eingetragen sind. Außerdem können IHK-Mitglieder wählen, die bis drei Tage vor Ende der Wahlfrist nachweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Gewählt wird innerhalb des Wahlbezirks und der Wahlgruppe, der man selbst angehört. Jedes IHK-Mitglied hat dabei unabhängig von der Höhe des Beitrags und der Größe des Unternehmens eine Stimme.
Innerhalb des Unternehmens wird das Wahlrecht von der Unternehmerin oder dem Unternehmer selbst bzw. von den gesetzlichen Vertretern ausgeübt (z. B. Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer, Geschäftsführerin/Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG). Die Wahlunterlagen werden deshalb an die Geschäftsleitungen adressiert.
Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen war der 14. Juni 2023.
Bewerberinnen oder Bewerber müssen
sein.
Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftlich Wahlvorschläge einreichen. Lesen Sie hier, welche Wahlgruppen es gibt.
Wahlvorschläge müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Außerdem ist eine Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers beizufügen, dass sie oder er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr oder ihm keine Tatsachen bekannt sind, die ihre oder seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim ausschließen (Bewerber-Erklärung).
Details zur Wählbarkeit und zu den Anforderungen an die Wahlvorschläge entnehmen Sie der IHK-Wahlordnung, §§ 5 und 12, sowie der Bekanntmachung vom 21. März 2023, die insbesondere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl, zur Wahlberechtigung, zur Wählbarkeit und Wahlvorschlägen sowie zu Terminen und Fristen enthält.
Für jede IHK-Zugehörige oder jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl stellen. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag möglich).
In den Kandidatenlisten, die sich aus den gültigen Wahlvorschlägen ergeben, wird zusätzlich Platz für ein optionales Porträtfoto vorgesehen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist eingeladen, ein Foto dafür im JPG- oder PNG-Format und eine Einwilligungserklärung dem Wahlvorschlag beizufügen bzw. dem Wahlausschuss zu übermitteln.
Details zur Wählbarkeit und zu den Anforderungen an die Wahlvorschläge entnehmen Sie der IHK-Wahlordnung, §§ 5 und 12, sowie der Wahlbekanntmachung vom 21.03.2023, die insbesondere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl, zur Wahlberechtigung, zur Wählbarkeit und Wahlvorschlägen sowie zu Terminen und Fristen enthält.
Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen war der 14. Juni 2023.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge abschließend und macht die Kandidatenlisten auf der IHK-Internetseite sowie auf der Wahlwebseite bekannt. Zusätzlich werden die Kandidatinnen und Kandidaten in der September-Ausgabe des „ihk-magazin“ veröffentlicht.
§ 7 der Wahlordnung sieht eine Verteilung der verschiedenen Branchen auf acht Wahlgruppen vor. Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Wahlgruppe ist die Branchen-Angabe in der Gewerbeanmeldung bzw. der Unternehmensgegenstand im Handelsregister. Dementsprechend wird das Unternehmen in die Wählerliste aufgenommen.
Die Auslegung der Wählerlisten erfolgt vom 8. Mai 2023 bis zum 17. Mai 2023. Durch Einsichtnahme in die Wählerliste kann das Unternehmen vor der Wahl die Richtigkeit der Eintragung überprüfen und ggf. eine Änderung vornehmen lassen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. der Frist zum Antrag auf Wechsel in eine Wahlgruppe bzw. einen anderen Wahlbezirk (24. Mai 2023) sind Sie in Ihrer Wahlgruppe verbindlich gelistet. Sollte Ihre Einordnung nicht (mehr) zutreffen, bitten wir auch nach Ablauf der Frist um Nachricht, damit wir für die nächste Wahl Ihre Zuordnung ändern können.
Die Wahlunterlagen werden ab dem 29. August 2023 an die Wahlberechtigten versandt. Letzter Termin für den Eingang der Stimmen (Briefwahl- und Online-Stimmen) ist der 25. September 2023, 18:00 Uhr.
Die Wahl findet erstmals kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Die Wahlunterlagen werden ab Ende August 2023 an die Wahlberechtigten versendet. Das Ende der Wahlfrist, also der Zeitpunkt, an dem die Stimmen in der IHK vorliegen oder auf dem Wahlserver gespeichert sein müssen, ist
Montag, 25. September 2023, 18:00 Uhr.
Sie können entweder auf einem elektronischen Stimmzettel oder einem Briefwahl-Stimmzettel die Kandidatinnen oder Kandidaten Ihrer Wahl ankreuzen. Jede einzelne Kandidatin und jeder einzelne Kandidat darf nur einmal angekreuzt werden. Insgesamt dürfen nur so viele Kandidatinnen oder Kandidaten angekreuzt werden, wie in der Wahlgruppe bzw. dem Wahlbezirk zu wählen sind.
Die Ergebnisse finden Sie ab dem 29. September 2023 auf der IHK-Wahlwebeseite unter www.ihk-wahl2023.de sowie auf der IHK-Internetseite unter „Bekanntmachungen“.
In der IHK-Zeitschrift „ihk-magazin“ werden die Ergebnisse in der Novemberausgabe 2023 veröffentlicht.
Möglicherweise sind Sie nicht in den Wählerlisten erfasst. Eine nachträgliche Aufnahme in den Wählerlisten ist leider nach Ablauf der Antragsfrist nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an wahl@osnabrueck.ihk.de oder telefonisch an unsere Ansprechpartner:
Stefan Schulenburg Tel.: 0541/353-355
Karen Barbrock Tel. 0541/353-335
Thomas Reyl (Wahlbeauftragter) Tel 0541/353-310
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an wahl@osnabrueck.ihk.de oder telefonisch an unsere Ansprechpartner:
Stefan Schulenburg Tel.: 0541/353-355
Karen Barbrock Tel. 0541/353-335
Thomas Reyl (Wahlbeauftragter) Tel 0541/353-310